ABSTRACT

Unter den zahlreichen Funktionsträgern des Templerordens finden sich neben dem Meister und den zentralen Ordensämtern auch die magistri und preceptores in den Provinzen. Immer wieder findet man in Urkunden und in den Zeugenaussagen im Rahmen des Prozesses auch die Bezeichnung procurator, die oft für Kommendenvorsteher verwendet wird und ein Synonym für den Begriff preceptor zu sein scheint. 1 Prokurator bezeichnet jedoch eine Funktion innerhalb des römischen Zivilprozesses und wurde auch im Mittelalter vor allem in prozessualen Kontexten gebraucht. Spätestens ab dem 13. Jahrhundert kommen die Sachverwalter der Ordensverbände hinzu, die deren Interessen an der Kurie wahrnahmen und sich dort als ständige Vertreter und Ansprechpartner aufhielten. 2 Für die Templer ist vor allem Petrus de Bononia als ein solcher Prokurator bezeugt. 3 Gerade seit dem 12. und 13. Jahrhundert hielt eine mit der erneuten Rezeption des römischen Rechts einhergehende Professionalisierung des Gerichtswesens und der Rechtspraxis Einzug, der auch die Ritterorden Tribut zu zollen hatten. Nicht nur an der päpstlichen Kurie wurden rechtskundige Sachwalter benötigt, auch die Gerichtsbarkeit der Bischöfe und Archidiakone sowie die weltlichen Gerichte erforderten juristisch geschulte procuratores, welche die Interessen ihrer Klienten wahrnehmen konnten. 4 Insbesondere die Templer, so James A. Brundage, hätten ihre Rechte aggressiv vor Gericht verteidigt, allerdings wenig Anstalten gemacht, juristisch 134geschultes Personal aus ihren eigenen Reihen zu rekrutieren. 5 Tatsächlich ist der Einsatz von Laien als Gerichtsprokuratoren mehrfach nachgewiesen. 6 Gleichwohl findet sich die Bezeichnung „Prokurator“ auch für Templer, insbesondere Amtsträger wie Kommendenvorsteher, und zwar solche, die in Angelegenheiten ihrer Kommende tätig wurden. Dennoch bedurften sie vielfach einer Vollmacht des Provinzialmeisters, um nach außen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs, also der Kommende, aber als Prokurator im Namen der Ordensprovinz auftreten zu können. Diese Fälle sollen bei den folgenden Betrachtungen im Mittelpunkt stehen.