ABSTRACT

Im Rahmen der Frage nach Ciceros Kenntnis des Peripatos will ich— zwar nicht als Philologe oder als Philosoph, aber doch als ein an Problemen des Rechts, der Ethik, der Philosophic insgesamt interessierter Althistoriker—Aussagen des Aristoteles und Ciceros über das Recht, insbesondere über das “von Natur Rechte”, über das physei dikaion, das physikon dikaion bzw. das ius naturae miteinander vergleichen. Ein solcher Vergleich liegt aus verschiedenen Griinden eigentlich nahe, und er wird sogar von Cicero selbst auch nahegelegt (Leg. I 36ÍF.; s.u. in I); aber er ist, soweit ich sehe, bisher nicht systematisch in Angriff genommen worden.1 Es handelt sich dabei in jedem Falle um ein gewaltiges Thema, und darum ist denn auch, was ich hier jetzt vorlege, nicht mehr als ein auf wenige Aspekte konzentrierter Versuch, anhand ausgewählter Texte Vergleichsmöglichkeiten und deren Probleme auszuloten.