ABSTRACT

Meine Herren! Der Zweck meiner Ausführungen soll, wie ich schon im Titel angedeutet habe, nicht der sein, in irgendwie erschöpfender Weise einige Probleme aus den Kapiteln der Apperzeptionspsychologie und der Urteilspsychologie zu behandeln. Ich möchte, zum Zwecke der Diskussionseinleitung, lediglich einige Probleme anschneiden, indem ich den eigentümlichen Apperzeptionsakt, den wir beim Urteilen vollziehen, in einigen wesentlichen Punkten in seiner Eigentümlichkeit gegen andere Arten der Apperzeption abgrenze. Vielleicht wird es dann zum Schlusse möglich sein, einen Ausblick auf eine jetzt im Streit zwischen Logikern und Psychologisten 2 aktuell gewordene Frage zu gewinnen, ich meine die Frage nach dem Verhältnis von Urteilsakt zum logischen Urteil selbst. Ich möchte mich dabei in meinen Ausführungen nur auf phänomenologischem Gebiete bewegen.